Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Mietpreis

Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei der Anmietung geltenden Tarife welche in den Geschäftsräumen des Vermieters einsehbar sind. Bei Sonderpreisen richtet sich der Mietpreis nach den Vereinbarungen im Mietvertrag.

2. Zahlungsbedingungen

Der gesamte Mietpreis ist bei Abholung des Anhängers ohne Abzug vollständig zu bezahlen. Die Wahl des Zahlungsmittels bestimmt der Vermieter. Er kann vor Übergabe des Mietobjektes eine zusätzliche Kaution bis zur Höhe des Wertes des Mietobjektes verlangen. Wird eine Mitanhängerrechnung kreditiert und nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeuges bezahlt, kommt der Mieter mit überschreiten dieses Zeitraumes in Verzug. Nach Verzugseintritt haftet der Mieter für Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen. Weitere Ansprüche aus Verzug bleiben hiervon unberührt. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

3. Unfälle/Diebstahl

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Spätestens bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter den Vermieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines Vollständigen Unfallberichtes dem Vermieter von dem Unfall zu berichten. Der Unfallbericht muss Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen, die vollständige Anschrift des Unfallverursachers, das Kennzeichen sowie die Haftpflichtversicherung umfassen. Der Mieter darf grundsätzlich gegnerische Ansprüche nicht anerkennen.

4. Fahrzeugzustand

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und für alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Darüber hat der Mieter sich vor Ingebrauchnahme des Anhängers beim Vermieter zu informieren. Der Mieter hat den Anhänger regelmäßig zu prüfen, ob sich dieser im verkehrssicheren Zustand befindet, sodass der Anhänger ordnungsgemäß verschlossen ist.

5. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet nach den allgemeinen Hausregeln, sofern er den Anhänger beschädigt oder sonstige schuldhafte Vertragsverletzungen begeht. Insbesondere hat der Mieter den Anhänger in mangelfreien Zustand zurückzugeben, indem er ihn übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der geltend gemachte Schadensersatzbetrag tatsächlich geringer ist. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnunsvergehen im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Anhängers. Bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten (nach Vereinbarung) haftet der Mieter bis zum Zeitpunkt der Geschäftsöffnung für auftretende Schäden.

6. Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung des jeweiligen Mietanhänger. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des PKW-Anhängers für diese Schäden nicht. Der Mieter hat dem Vermieter nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht werden.

7. Versicherung

Die Versicherung erstreckt sich auf eine Haftpflicht und ist auf Europa beschränkt. a) bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges (Anhänger) oder vertraglicher Obliegenheiten haftet der Mieter für die hierdurch entstandenen Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich Restwertes, es sei denn, der Mieter hat den Eintritt des Schadens nicht zu vertreten. Bei Diebstahl des Fahrzeuges (Anhänger) haftet in vollem Umfang der Mieter b) daneben haftet der Mieter auch für etwaige Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und Verwaltungskostenpauschalen.

8. Benutzung des Anhängers

Der Anhänger darf nur vom Mieter, dessen Arbeitnehmern oder Mitgliedern seiner Familie oder den im Mietvertrag stehenden Fahrern geführt werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob berechtigte Fahrer sich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befinden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie sein Eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen gelten auch zu Gunsten des jeweiligen berechtigten Fahrers. Sofern das Mietfahrzeug nicht vom Mieter selbst abgeholt wird, sondern von einem im Mietvertrag berechtigten Fahrer oder von einem Vertreter des Mieters, behält sich der Vermieter vor, diese Person in Anspruch zu nehmen für die offenen Forderungen, die der Mieter nicht ausgleicht. Vor Antritt der Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen. Stellt der Mieter Mängel fest, sind diese in einem schriftlichen Mängelprotkoll zu rügen. Während der Mietzeit ist regelmäßig die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nicht überladen, ebenso wenig die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges. Die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein und die überhöhte Ladung ist zu vermeiden. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen seine Geschwindigkeit anzupassen und Vorsicht walten zu lassen. Teile am Anhänger dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters ausgetauscht und verändert werden. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen und Dritten zur Verfügung zu stellen. Fahrten außerhalb Deutschlands sind nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

9. Rückgabe des Anhängers

Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen des Vertrages nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gegen Aufpreis verlängert werden. Die Kulanzfrist für die Rückgabe beträgt eine Stunde nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am Geschäftssitz des Vermieters zurück zu geben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters geschehen, wobei eine verspätete Rückgabe dem Vermieter rechtzeitig telefonisch oder schriftlich mitzuteilen ist. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger samt dazugehörigen Fahrzeugpapieren und Zubehör an den Vermieter zurück zu geben. Die Mietvertragsparteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann hierzu nach Kündigung die unverzügliche Herausgabe des Anhängers, des vollständigen Zubehörs und des KFZ-Scheins verlangen.

10. Allgemeine Bestimmungen

All Unterzeichner des Mietvertrages, auch wenn sie sich als Vertreter des Mieters bezeichnen, haften neben der Person, Firma oder Organisation, für die der Mietvertrag geschlossen wurde als Gesamtschuldner. Als Vertreter versichert der Unterzeichner zum Abschluss des Mietrvertrages zu, zur Übernahme und zur Nutzung des Mietgegenstandes bevollmächtigt zu sein. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und das deutsche Recht anzuwenden. Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestritten und rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.

11. Reservierung

Reservierungen sind zur Tarifwahl verbindlich, jedoch nicht zur tatsächlichen Verfügbarkeit des Anhängertyps. Sämtliche Reservierungen sind erst nach Bestätigung des Vermieters als verbindlich anzusehen.

12. Ersatzleistung

Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des angemieteten Anhängers einen Ersatzanhänger zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter etwaige Mietvorauszahlungen zurück. Jeder weitere Schadensersatz ist ausgeschlossen.

13. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird das örtlich zuständige Amtsgericht des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters.

14. Datenschutzklausel

Folgende persönliche Daten des Mieters können vom Vermieter in der EDV verarbeitet, gespeichert, übermittelt und genutzt werden: Name, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer, sowie offene Forderungen die dem Vermieter gegen den Mieter zustehen. GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben können ebenfalls auf unseren Servern gespeichert werden. Die Weitergabe der oben bezeichneten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: Kreditkarteninstitute, Anwaltskanzleien, Rechtsverfolgungsbehörden und Inkassoinstitute. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit die Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters oder der oben bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von  24h nach der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, vom Mieter gegebene Zahlungsmittel wie Kreditkaten nicht eingelöst oder protestiert werden und die Mietwagenrechnung nicht bezahlt wird, oder das gemietete Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird.

15. Schriftform / Rücktritt

Der Mietvertrag kann nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon unberührt. Hierbei gilt, dass die der angedachten Version an der nächsten kommenden Bestimmung von Gesetzeswegen her Anwendung findet. Der Mieter hat das Recht, die Aufhebung des Mietvertrages vor dem vereinbarten Mietbeginn zu verlangen. Erfolgt der Wunsch des Rücktritts bis drei Tage vor Mietbeginn, so kann der Vermieter maximal eine Zahlung in Höhe von 20% verlangen. Danach ist die Mietaufhebung bis zum vereinbarten Mietbeginn nur gegen Zahlung vom 40% des vereinbarten Mietpreises möglich.

16. Allgemeines

Die im Vertrag genannten Fahrer sind mindestens ein Jahr im Besitz eines gültigen EU-Führerscheins. Dieser wird durch den Mieter/Fahrer dem Vermieter bei Fahrzeugübernahme ohne Aufforderung vorgelegt. Das Mindestalter der Fahrer beträgt 18. Bzw. 19 Jahre. Mögliche Strafzahlungen 8Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken oä. ) innerhalb des Mietzeitraumes sind durch den Mieter/Fahrer selbstständig anzukündigen und sofort zu begleichen. Ansonsten fallen 25€ Verwaltungspauschalen an. Die maximale Geschwindigkeit des Anhängers (80/100km/h) darf nicht überschritten werden. Verkehrsregeln gemäß StVO sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen sind strikt einzuhalten, Für die korrekte Ladungssicherung ist der Mieter zuständig. Bei einem Unfall kontaktieren Sie sofort die Polizei und rufen folgende Nummer an: 07244 92042. Nehmen Sie Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft sowie sämtliche Personalien des Unfallgegners auf, fotografieren Sie die Unfallstelle und dokumentieren Sie alle relevanten Daten vollständig und rechtssicher. Sollte bei Rückgabe des Anhängers Zubehör fehlen (Schloss, Keile, Spanngurte etc.) wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 25€ zusätzlich der Materialkosten fällig.

17. Anhänger mit einem Ortungssystem

Alle Anhänger der Faas & Hemberger GmbH sind mit Technik ausgestattet, die die Position des Anhängers bestimmbar macht. Sie willigen ein, dass die Faas & Hemberger GmbH GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie den Anhänger nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte der Faas & Hemberger GmbH. Wir weisen darauf hin, dass die Faas & Hemberger GmbH aufgrund von Anordnung staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.
Kautionen: S Anhänger: Inland: 50€, Ausland 150€; M Anhänger: Inland 100€, Ausland 200€; L Anhänger: Inland: 150€, Ausland: 250€, XL Anhänger: Inland 200€, Ausland 300€

Mit Unterschrift/Buchung erkennen die Vertragspartner (Fahrer und Vertragspartner) diese Vereinbarung sowie die AGB/Regelungen der Faas & Hemberger GmbH an und versichern dessen strikte Einhaltung.